Treuhänderschaft (Trust)

Das Fürstentum Liechtenstein hat als einziges kontinentaleuropäisches Land den Trust des Common Law in seine Rechtsordnung übernommen.


Der Trust entsteht durch Übergabe eines Vermögens an einen Treuhänder, verbunden mit der Auflage, dieses Vermögen im Sinne des Treugebers zu verwalten und bestimmten Personen oder Institutionen Ausschüttungen zukommen zu lassen. Der Trust kann im Rahmen der Verwaltung des übertragenen Vermögens jederzeit Beteiligungen erwerben und Holdingfunktionen ausüben.

Der Trust eignet sich ebenso wie die Stiftung sowohl zur langfristigen Sicherung eines Vermögens als auch zur Regelung des Nachlasses des Treugebers. 

Obwohl keine juristische Person als Vermögensträger sondern ein Vertragsverhältnis mit dem Treuhänder entsteht, scheiden die dem Treuhänder übergebenen Vermögenswerte aus dem Vermögen des Treugebers aus. 

Der Treugeber kann einerseits sich selbst zu Lebzeiten als Begünstigten bezeichnen und andererseits regeln, wie die Vermögenswerte nach seinem Tod verwendet werden sollen.

Nach oben scrollen