Sorgfaltspflicht

Im Januar 2001 sind im Fürstentum Liechtenstein das Gesetz und die Verordnung über die beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften (SPG und SPV) in Kraft getreten, seither erfolgten mehrere Novellierungen.


Das Sorgfaltspflichtgesetz dient der Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität.

Alle Finanzintermediäre - also insbesondere Treuhänder, Banken und Vermögensverwalter - sind bei Eingehung einer Geschäftsbeziehung unter anderem verpflichtet:

  • den Vertragspartner zu identifizieren,
  • den wirtschaftlich Berechtigten der eingebrachten Vermögenswerte festzustellen,
  • ein Profil der Geschäftsbeziehung zu erstellen, also den wirtschaftlichen Hintergrund und die Herkunft der Vermögenswerte ebenso wie deren Verwendungszweck abzuklären und zu dokumentieren.

Durch den Finanzintermediär ist eine Kopie des Identifikationsdokumentes des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten (Reisepass, Identitätskarte, Führerschein) anzufertigen und gemeinsam mit der erstellten Sorgfaltspflichtdokumentation gesondert und eigens gesichert aufzubewahren.

Die laufenden Transaktionen im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehungen sind ebenfalls detailliert abzuklären und zu dokumentieren.

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