Gesellschaften

Das liechtensteinische Gesellschaftsrecht, kodifiziert im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), stammt aus dem Jahr 1926 und wurde seither mehrfach novelliert, so umfassend im Jahr 2009 hinsichtlich des Stiftungsrechts.


Das PGR stellt eine Vielzahl von Gesellschaftsformen zur Verfügung, von denen für die Rolle des Fürstentums Liechtenstein als internationaler Finanzplatz in erster Linie die Stiftung, die Anstalt und die Aktiengesellschaft Bedeutung erlangt haben. 

Das Fürstentum Liechtenstein hat zudem als einziges kontinentaleuropäisches Land in der Form der Treuhänderschaft den Trust des Common Law in seine Rechtsordnung übernommen. 

Das PGR belässt durch die im Vergleich mit anderen Staaten geringe Anzahl zwingender Rechtsvorschriften einen grossen Freiraum für individuelle Lösungen.

Neben der Gründung und Verwaltung liechtensteinischer Gesellschaften und Verbandspersonen können wir unseren Kunden bei Bedarf auch die Verwaltung ausländischer Gesellschaften aus verschiedensten Jurisdiktionen anbieten.

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