Mit dem im Januar 2011 in Kraft getretenen neuen Steuergesetz (Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern) verfügt das Fürstentum über ein einfaches, international kompatibles und europarechtskonformes Steuerrecht.
Ertragssteuer
Generell beträgt die Ertragssteuer für alle juristischen Personen mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein 12,5% vom steuerbaren Reinertrag bei einer Mindeststeuer von CHF 1.800,-- pro Jahr.
Es werden keine Kapital- oder Couponsteuern mehr erhoben.
Nicht zur Steuerbemessungsgrundlage zählen
- Dividenden
- Kapitalgewinne
- Ausländische Betriebsstättenergebnisse
- Miet- und Pachterträge ausländischer Grundvermögen
- Grundstücksgewinne
- Kapitalzuwachs aus Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung
- Kapitaleinlagen einschliesslich à fonds perdu Leistungen
Weiters ist ein Eigenkapital-Zinsabzug von derzeit 4% zulässig, wodurch die Steuerbemessungsgrundlage reduziert und so der effektive Steuersatz gesenkt wird. Der Zinssatz wird jährlich von der Steuerverwaltung auf Basis des allgemeinen Zinsniveaus angepasst.
Das modifizierte Eigenkapital errechnet sich wie folgt:
+ einbezahltes Grundkapital
+ Reserven
- Beteiligungen an juristischen Personen
- ausländisches Grundvermögen
- ausländisches Betriebsstättenvermögen
- nicht betriebsnotwendiges Vermögen
= modifiziertes Eigenkapital
Privatvermögensstrukturen
In Anlehnung an die luxemburgische Société de Gestion de Patrimoine Familial (SPF) wurde anstelle der besonderen Gesellschaftssteuern ein neues Steuerprivileg für juristische Personen, die ausschliesslich vermögensverwaltend tätig sind und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die sogenannten Privatvermögensstrukturen (PVS), normiert. Die Beschränkungen als PVS müssen sich aus den Statuten ergeben.
Der Status als PVS wird von der Steuerverwaltung auf Antrag bewilligt.
PVS unterliegen lediglich der Mindestertragssteuer von CHF 1.800,-- pro Jahr.
Trusts
Für Trusts mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Fürstentum Liechtenstein wird lediglich die Mindestertragssteuer von CHF 1.800,-- pro Jahr erhoben. Eine Veranlagung erfolgt nicht.